Lizenzverlängerung und Jahresberechtigung
BK- und B-Schiedsrichterlizenzen sind nach erfolgreicher Ausbildung oder Fortbildung jeweils für zwei Spielzeiten gültig. Um die Gültigkeit aufrecht zu erhalten, muss eine Fortbildung bestenfalls vor Ablauf der Lizenzgültigkeit bzw. vor Saisonbeginn besucht werden. Die Anmeldung hierzu erfolgt online über SAMS - entweder persönlich über das eigene Benutzerprofil oder durch den Verein.
Nach dem Besuch einer Fortbildung für B-/BK- Schiedsrichter werden die Lizenzen in SAMS verlängert. Anschließend können diese neu ausgedruckt werden und besitzen somit die Jahresberechtigungen für die laufende bzw. die folgenden zwei Saisons. Dieses ist abhängig von der Gültigkeit der Lizenz am Lehrgangstag. Die Schiedsrichter E-Lizenzen sind im gesamten Spielbetrieb des DVV gültig und ersetzen in einigen Bundesländern die alten gelben Passformulare.
Systembedingt sind keine vorläufigen Verlängerungen vor tatsächlichem Besuch der Veranstaltung mehr möglich. Bitte frühzeitig, bestenfalls vor Ablauf der Gültigkeit, um eine Fortbildung bemühen! Denn grundsätzlich gilt: Schiedsrichterlizenzen ohne gültige Jahresberechtigung sind für die laufende Saison ungültig! Die alten Lizenzformulare sind nur bis Ablauf des erteilten Saisonstempels gültig. Anschließend können diese nur noch zusammen mit dem aktuellen Ausdruck aus SAMS weiter verwendet werden bzw. ist der Ausdruck der E-Lizenz aus SAMS alleine gültig.
Die Fortbildungsbescheinigungen können nach Abschluss und Bearbeitung der Veranstaltung in SAMS im eigenen Profil unter Verband / Meine Veranstaltungen / Besuchte Veranstaltungen abgerufen und ausgedruckt werden.
Die Jahresberechtigungen werden erst dann erteilt, wenn tatsächlich eine Fortbildung nachgewiesen wird.
Grundsätzlich gilt: Schiedsrichterlizenzen ohne gültige Jahresberechtigung sind für die laufende Saison ungültig!
D- und C-Schiedsrichterlizenzen werden durch die Regionen verwaltet. Ansprechpartner sind i.d.R. die Regionsschiedsrichterwarte: