Hauptausschuss
Der Hauptausschuss findet in den Jahren zwischen den Verbandstagen jeweils im 1. Halbjahr statt.
Näheres regelt die Satzung § 18.
Der Hauptausschuss findet in den Jahren zwischen den Verbandstagen jeweils im 1. Halbjahr statt.
Näheres regelt die Satzung § 18.
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