News - Nordwestdeutscher Volleyball-Verband e.V.

Lizenzanträge für Saison 2018/2019 - Zeitpunkt der Antragstellung und Gültigkeitsdauer der Lizenz

Verband

Mit Beschluss des NWVV-Verbandstages vom 20.05.2017 wurde die Gültigkeitsdauer eines Spielerpasses auf ein Jahr beschränkt. Dabei wird das laufende Spieljahr, in das die Lizenzausstellung fällt, als volles Spieljahr angerechnet (vgl. VSPO § 10.1). Demnach ist ein ePass nur vom Datum seiner Ausstellung bis zum darauf folgenden Ende der aktuellen Spielzeit, also bis zum nächsten 30. Juni gültig. Konkret bedeutet dies, dass eine heute ausgestellte Lizenz nur bis zum 30.06.2018 gültig ist.

Wenn ePässe in der neuen Spielzeit, hier 2018/2019, gültig sein sollen, dann ist mit diesen Anträgen unbedingt bis zum 01.07.2018, also dem Beginn der neuen Saison zu warten. Dies gilt gleichermaßen für Lizenzneuausstellungen wie für -übernahmen von anderen Vereinen innerhalb des NWVV oder Landesverbänden. Lizenzverlängerungen bei Verbleib des Spielrechtes im bisherigen Verein sind hiervon nicht betroffen. Denn hier ist die Verlängerung erst nach Gültigkeitsablauf der Lizenz, also dem 30.06. möglich.

Um die Auswirkungen der Gültigkeitsbeschränkung von ePässen auf die vom System geforderte Aktualität des Passfotos so gering wie möglich zu halten, sind in SAMS hinterlegte Passbilder für die Verlängerung von DVV-Spielerpässen und Seniorenpässen weiterhin fünf Jahre gültig. Bei anderen Lizenztypen, Neuausstellungen und Lizenztransfers, also Übernahmen bei Wechsel innerhalb des NWVV oder von einem anderen Landesverband, darf das Passfoto wie bisher nicht älter als ein Jahr sein.

Über die vorstehenden Sachverhalte hatte der NWVV bereits am 14. März per Rundmail an die Abteilungsleiter und deren Stellvertreter und im Newsletter Antenne 03/2018 informiert. Im Interesse einer reibungslosen Antragsstellung und -bearbeitung bitten wir nun nochmals auch auf diesem Wege um Beachtung der Hinweise und ggf. deren Weiterleitung an zusätzliche Passwarte in den Vereinen. Alle bearbeiteten Lizenzanträge werden berechnet. Eine nachträgliche Stornierung ist leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

veröffentlicht am Dienstag, 3. April 2018 um 13:12; erstellt von B, H
letzte Änderung: 28.06.18 15:30

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