Kriterien für Hallengenehmigungen
Grundsätzliche Spielklassenanforderung
Spielklasse | Freizone | Freiraum (Hallenhöhe) | Einbauten |
Regionalliga | 3,00 m | 7,00 m | geringfügig |
Oberliga | 2,00 m | 7,00 m | geringfügig |
Verbandsliga | 2,00 m | 6,50 m | geringfügig |
Landesliga | 2,00 m | 6,00 m | geringfügig |
Bezirksliga | 1,50 m | 5,50 m | geringfügig |
Bezirksklasse | 1,50 m | 5,50 m | geringfügig |
Über geringfügige Abweichungen entscheidet der Verbandsspielausschuss nach Ermessen. Mannschaftsbänke, Anschreibertisch etc. dürfen sich in der Freizone befinden. Feste Einbauten (Gestänge, Ringe, Seile, Tücher, Trapeze etc.) werden ggf. mit Auflagen versehen.
Geringfügige Einbauten (alle Angaben sind ca.-Werte)
- Über den Freizonen, sofern die Höhe keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt
- Am Spielfeldrand (bis 1,00 m im Feld), Höhe 1,00 m unter der gefordeter Mindesthöhe
- 1 Einbau mit bis zu 0,50 m unter der geforderten Mindesthöhe
- Punkteinbauten, wie z.B. Haken unter der Decke, sind großzügiger zu bewerten als Flächeneinbauten (Basketballkorb, Gestänge, Trennwand etc.)