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BVA und BCA greifen Vorschläge der Finalspieler auf

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Sage und schreibe achtzehn Teams stellten im letzten Jahr aus den unterschiedlichsten Gründen Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung zu den NVV-Finals an den BVA; und das oft wenige Tage vor den Turnieren. Dass nicht alle positiv beschieden werden konnten, führte bei den betroffenen Teams zu Unverständnis. Um in der nächsten Beachsaison diese Antragsflut möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat der BVA die Zulassungskriterien zu den NVV-Finals vereinfacht. In den Durchführungsbestimmungen wird es nun u.a. heißen, dass auf dem Weg zum NVV-Top10-Finale drei Top 10 oder A-Cups als Team gemeinsam zu spielen und zu punkten sind (Punkt 8). Zur Teilnahme am NVV-B-Finale reichen fortan die Punkte von zwei gemeinsam gespielten B-, C- und/oder D-Cups (Punkt 8.1). Darüber hinaus haben alle Teams, die die Anforderungen zur Teilnahme am NVV-Finale oder NVV-B-Finale nicht erfüllen, bis zum 1.8.13 die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Zulassung unter Beifügung einer stichhaltigen Begründung beim BVA einzureichen. Dieser entscheidet abschließend.
veröffentlicht am Montag, 28. Januar 2013 um 00:00; erstellt von NVV-Team, -

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