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BVA und BCA greifen Vorschläge der Finalspieler auf

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Sage und schreibe achtzehn Teams stellten in diesem Jahr aus den unterschiedlichsten Gründen Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Zulassung zu den NVV-Finals an den BVA. Dass nicht alle positiv beschieden werden konnten, führte bei den betroffenen Teams zu Unverständnis. Um in der nächsten Beachsaison diese Antragsflut gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat der BVA auf seiner letzten Sitzung die Zulassungskriterien zu den NVV-Finals vereinfacht. In den Durchführungsbestimmungen soll es nun u.a. heißen, dass auf dem Weg zum NVV-Top10-Finale drei Top 10 oder A-Cups als Team gemeinsam zu spielen und zu punkten sind (Punkt 8). Zur Teilnahme am NVV-B-Finale reichen fortan die Punkte von zwei gemeinsam gespielten B-, C- und/oder D-Cups (Punkt 8.1).
veröffentlicht am Mittwoch, 28. November 2012 um 00:00; erstellt von NVV-Team, -

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