Schiedsrichterausbildung D, C und Jugend

Für die Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildung von Jugend-, D- und C-Schiedsrichtern sind die Regionen und deren Regionsschiedsrichterwarte (RSRW) zuständig. Die Termine und Ansprechpartner sind den jeweiligen Regionshomepages zu entnehmen.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Zielen und Ausbildungsinhalten zur D-Schiedsrichterlizenz, C-Schiedsrichterlizenz und Jugend-Schiedsrichterlizenz.

Der übliche Lehrgangsverlauf ist nachfolgend beschrieben:

Ausbildung zur C-Lizenz

Achtung : Die gültige  D-Schiedsrichterlizenz als SAMS-Ausdruck ist mitzubringen !

Sollte die D-Schiedsrichterlizenz abgelaufen sein, ist eine Anmeldung nicht möglich ! 

C-Lehrgang (theoretischer Teil)

Der DVV formuliert die Ziele wie folgt:

"Der C-Lizenz-Lehrgang dient der Vertiefung der Kenntnis der Regeln und ihrer Auslegung sowie dem Erfahrungsaustausch und der Angleichung der Leistungen. Es findet eine schriftliche Prüfung statt. Bei allen schriftlichen Prüfungen sind von den Prüflingen die Prüfungsbogen des DVV zu bearbeiten. Erreicht der Prüfling 80 % der erzielbaren Punkte, so hat er die schriftliche Prüfung bestanden. Die Prüfung dauert zum Erwerb der C-Lizenz 75 Minuten. Anschließend hat der Kandidat mindestens einen Satz als 1. SR und als 2. SR zu absolvieren. Er hat nachzuweisen, dass er zur sicheren Leitung von Spielen unterer Spielklassen imstande ist. Es kann sich eine mündliche Prüfung anschließen

Vorraussetzung: 

gültige D-Lizenz
Erfahrung im Leiten von Spielen im unteren Bereich 
genügend Zeit fürs Selbststudium zwischen den Lehrgangsabenden

Dauer:

2 Abende a ca. 4 Stunden im Unterrichtsraum

Erster Abend:

An diesem Abend werden Regel- und Ordnungskenntnisse vertieft und das System der DVV-Prüfungsbögen vorgestellt. Auf diese Themen sollten sich die Teilnehmer vorbereiten: Handzeichen, Spielberichtsbogen und Aufstellungen.

Zweiter Abend:

An diesem Abend werden die im Selbststudium angefallenen Fragen und Unklarheiten besprochen und die theoretische Prüfung abgelegt.

Ausbildung zur D-Lizenz

D-Ausbildung ( und Jugend-Ausbildung )

Teilnahmevoraussetzung:

Die Teilnehmer müssen in dem Kalenderjahr mindestens 15 Jahre sein um den D-Schein direkt zu erwerben. Teilnehmer unter 15 Jahren erhalten bis zum Erreichen des 15 Lebensjahres, die Jugendschiedsrichterlizenz; ab dem 15. Geburtstag ist dann der D- Schein gültig.

Dauer:

3 Abende a 4 Stunden im Unterrichtsraum

Erster Abend "theoretische Ausbildung":

An diesem Abend werden das Regelwerk und die wichtigsten Ordnung besprochen.

Zweiter Abend "praktische Ausbildung":

An diesem Abend werden Schiedsrichtertechnik, vor allem die Handzeichen, und das Ausfüllen des Spielberichtsbogens gelehrt.

Dritter Abend "theoretische Prüfung":

An diesem Abend werden die während des Selbststudiums angefallenen Fragen und Unklarheiten besprochen, anschließend wird die theoretische Prüfung abgelegt.

Zwingend mitzubringen:

Schreibzeug

Beschreibung der Prüfungsinhalte

Die theoretische Prüfung gliedert sich in die Prüfungsabschnitte: - Regelkomplexe, Aufgaben der Schiedsrichter - Offizielle Handzeichen der Schiedsrichter, - Aufstellungen und - Spielberichtsbogen.
Zum Bestehen sind von den möglichen 50 Punkten 80 % = 40 Punkte zu erzielen.
Die theoretische Prüfung umfasst die Grundlagen des gesamten Regelwerks.
Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist die grundsätzliche Voraussetzung zur Teilnahme an der praktischen Prüfung.

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