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Lizenzanträge für Saison 2019/2020 - Zeitpunkt der Antragstellung und Gültigkeitsdauer der Lizenz

Spielbetrieb

Mit Beschluss des NWVV-Verbandstages vom 20.05.2017 wurde die Gültigkeitsdauer von Spielerlizenzen auf ein Jahr beschränkt. Dabei wird das laufende Spieljahr, in das die Lizenzausstellung fällt, als volles Spieljahr angerechnet (vgl. VSLO § 10.1). Demnach ist eine Spielerlizenz nur vom Datum seiner Ausstellung bis zum darauf folgenden Ende der aktuellen Spielzeit, also bis zum nächsten 30. Juni gültig. Konkret bedeutet dies, dass eine heute ausgestellte Spielerlizenz nur bis zum 30.06.2019 gültig ist.

Wenn Spielerlizenzen in der neuen Spielzeit, hier 2019/2020, gültig sein sollen, dann ist mit diesen Anträgen unbedingt bis zum 01.07.2019, also dem Beginn der neuen Saison zu warten. Dies gilt gleichermaßen für Lizenzneuausstellungen wie für -übernahmen von anderen Vereinen innerhalb des NWVV oder Landesverbänden. Lizenzverlängerungen bei Verbleib des Spielrechtes im bisherigen Verein sind hiervon nicht betroffen. Denn hier ist die Verlängerung erst nach Gültigkeitsablauf der Lizenz, also dem 30.06. möglich.

Im Interesse einer reibungslosen Antragsstellung und -bearbeitung bitten wir um Beachtung der Hinweise und ggf. deren Weiterleitung an zusätzliche Passwarte in den Vereinen, da alle bearbeiteten Lizenzanträge berechnet werden.

veröffentlicht am Freitag, 12. April 2019 um 11:30; erstellt von † †Buhr, Fabian
letzte Änderung: 12.04.19 11:43

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