Änderungen und Neuigkeiten in Bezug auf die Covid-19 Pandemie

Verband

Überraschend aktualisierte die Landesregierung am Wochenende die Corona-Verordnung.  Seitdem ist die Sportausübung in Gruppen von bis zu 50 Personen wieder zulässig. Die gesammelten Infos dazu findet ihr in unserer ständig aktualisierten Info-Box zur Lage des Corona-Virus.  
 

Verbandsspielausschuss:

Durch die 50 Personen Regelung im Land Niedersachsen stünde dem regulären Saisonstart im September unter den aktuellen Bedingungen nichts mehr im Wege. Bei Rückschlägen bzgl. der Corona-Pandemie wären jedoch selbstverständlich neue Entscheidungen zu treffen. Es bleiben derzeit lediglich die Einzelfälle von nicht nutzbaren Sporthallen und lokalen Einschränkungen zu lösen.

Mit der DVV Handlungsempfehlung gäbe es ein umfassendes Werk zur sicheren Durchführung des Spielbetriebs. Angepasst an die Gegebenheiten des NWVV wird zukünftig ein eigens entwickelter Leitfaden herausgegeben.

Verbandsspielwart Florian Brune.

 

DVV 

Parallel dazu hat ich die DVV-Arbeitsgruppe „Wiedereinstieg“ intensiv mit den Handlungsempfehlungen zum Wiedereinstieg in den Spielbetrieb beschäftigt. Das PDF-Dokument im Anhang ist auch auf der DVV-Homepage Die Handlungsempfehlungen "Zurück zum Volleyballspiel“ liefern Orientierung, um die entsprechenden Schlussfolgerungen für die lokale Ausgestaltung gemeinsam mit dem jeweiligen Hallenbetreiber und den örtlichen Behörden ableiten zu können und soll so eine spezifische Ausarbeitung an jedem einzelnen Standort erleichtern. Der Trainings- und Spielbetrieb für die kommende Saison 2020/2021 wird möglicherweise nur unter bestimmten Umständen und der Einhaltung gewisser Schutz- und Hygienebestimmungen möglich sein. Darauf möchten wir die DVV-Mitglieder, Volleyballvereine und Volleyballer/innen vorbereiten und sensibilisieren. Über allem steht die Gesundheit aber die gemeinsame Absicht, dem deutschen Volleyball in diesen schwierigen und ungewissen Zeiten der Corona-Pandemie eine rasche Rückkehr zu einem an die Umstände angepassten Normalbetrieb zu ermöglichen und eine ermutigende Perspektive aufzuzeigen.


 

Hammer Sport:

Aussage von Hammer Sport (offizieller Repräsentant von Mikasa in Deutschland) zur Auswirkung von Desinfektionsmitteln auf Mikasa-Bälle:

Im Selbsttest (Besprühen der Bälle mit Desinfektionsspray) an verschiedenen Mikasa-Modellen (z. B. VLS 300, V200W, VX 30, VXS-Modell) konnte kein signifikanter Schaden oder eine Veränderung der Spieleigenschaften festgestellt werden. Eine Garantie, dass bei dauerhafter Behandlung über einen längeren Zeitraum keinerlei Beeinträchtigungen auftreten, kann seitens Hammer Sport allerdings nicht übernommen werden. Ferner wird seitens der Firma zwar kein bestimmtes Desinfektionsmittel empfohlen, aber es wird angemerkt, dass umso höher die Konzentration des genutzten Desinfektionsmittels ist, auch die Balloberfläche umso stärker angegriffen werden dürfte. Aus diesem Grund wird ergänzend empfohlen, die Bälle nach der Nutzung (z. B. nach dem Training oder dem Spiel) gründlich mit Seife abzuwaschen.


 

DOSB:

Nachstehend noch Auszüge der DOSB- Informationsmail vom 29. Juli:

Hygiene-Rahmenkonzept für (Groß-)Veranstaltungen

Um in Zeiten der Pandemie mittel- und langfristig auch Sport(groß)-veranstaltungen der Mitgliedsorganisationen zu ermöglichen, hat sich das DOSB-Präsidium entschieden, die Entwicklung eines Hygiene-Rahmenkonzepts für Sportveranstaltungen bei der Agentur APA in Auftrag zu geben und dieses den Verbänden als Basispaket zur Verfügung zu stellen. Seit Anfang Juli hat eine aktive Projektgruppe aus Vertreter*innen von Spitzenverbänden und dem DOSB ein Anforderungsprofil erstellt und dies mit führenden Dienstleistern der Branche verhandelt. Aufbauend auf Grundbausteinen, in denen elementare Module für die Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen berücksichtigt werden und für die auch eine TÜV-Zertifizierung angestrebt wird, sollen sportartspezifische Konzeptionen der Verbände aufgebaut werden. Hierauf basierend können dann spezifische Gesundheits- und Hygienekonzepte für den jeweiligen Veranstaltungsort erarbeitet werden, die zur Abstimmung mit den kommunalen und regionalen Behörden genutzt werden können. Für diese dritte Stufe werden Anbieter empfohlen, mit deren Unterstützung die konkrete Erarbeitung erfolgen kann. Weitere Informationen zur operativen Umsetzung und Unterstützung folgen zeitnah.

 

Anhänge:

2020-07-31_NdsCoronaVO_Lesefassung (1).pdf (228 kB)
20200729_Handlungsempfehlungen_mit_Anlagen.pdf (1,43 MB)

veröffentlicht am Freitag, 7. August 2020 um 08:24; erstellt von Schawaller, Isabell
letzte Änderung: 17.08.20 16:24

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