Passanträge von Geflüchteten aus der Ukraine

Verband

Seit der großen Flüchtlingskrise 2015/16 sind anerkannte/registrierte Flüchtlinge von der Notwendigkeit eines ITC in den Amateurklassen (beim DVV, ab Dritte Ligen abwärts) durch die FIVB befreit. Die Spielwarte und Lizenzstellen sollen allerdings eine Liste führen (mit vorgegebenen Daten), die auf Nachfrage der FIVB zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist davon auszugehen, dass aktuell die Registrierung oder Anerkennung eines Flüchtlingsstatus auf Grund der hohen Anzahl sich verzögern kann oder gar nicht erfolgt. Der DVV stimmt, aufgrund der außerordentlichen Situation im Ukraine-Krieg, einer Spielberechtigung für die laufende Saison für Geflüchtete aus der Ukraine ohne weitere Einschränkungen zu. 

Vorgehensweise bei der Passbeantragung: 

Neben dem ausgefüllten  Dokument "Erklärung für nichtdeutsche Spieler (Anlage A VSPO)" muss dem Passantrag eine Kopie des Ausweisdokuments des jeweiligen Spielers/der jeweiligen Spielerin angefügt werden. 

Erklärung nichtdeutsche Spieler (Anlage A VSPO).pdf

Anhänge:

Erklärung nichtdeutsche Spieler (Anlage A VSPO).pdf (262 kB)

veröffentlicht am Mittwoch, 30. März 2022 um 14:12; erstellt von Siepert, Florian
letzte Änderung: 30.03.22 14:13

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