News - Nordwestdeutscher Volleyball-Verband e.V.

Klarheit für Volleyballer in Niedersachsen und Bremen für den Sportbetrieb

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Klarheit für Volleyballer in Niedersachsen und Bremen für den Sportbetrieb

Nachdem der Bremer Senat bereits am 21. April 2021 eine Anpassung der Rechtverordnung aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) https://bit.ly/3vzx1Xa verabschiedete, zog die Niedersächsische Landesregierung am 24. April 2021 nach. Auf Basis beider Verordnungen ist der Nordwestdeutsche Volleyball-Verband e. V. (NWVV) nun im Stande Empfehlungen für seine Mitglieder auszusprechen.

Grundsätzlich können Vereine jederzeit feste Trainingsangebote für einschließlich 14-Jährige in Gruppen mit bis zu fünf Personen kontaktfrei unter Aufsicht einer getesteten Betreuungsperson anbieten. Ganz gleich, welche Inzidenz in der jeweiligen Kommune aktuell ist. Kontaktfrei beinhaltet damit die 1,5 Meter Abstandsregel. Insbesondere für die Hochinzidenzkommunen gilt eine Testpflicht innerhalb der letzten 24 Stunden für Trainer:innen. Bei einer Absenkung der Inzidenz auf unter 100 erhöht sich die erlaubte feste Gruppengröße von 5 auf 20 Kinder – allerdings nur noch für Kinder bis einschließlich 14 Jahre – mit maximal zwei Betreuungsperson. Patrik Zimmermann, Vizepräsident Kommunikation weiß, dass trotz des Schrittes zurück, es ein gutes Zeichen für die Kinder ist, zumindest in Kleingruppen in den geregelten Sportbetrieb zurückzukehren. „Insbesondere für die Kinder- und Jugendlichen können wir nun ein Angebot und eine Perspektive schaffen. Der Volleyball kann, wie viele andere Sportarten auch, als „dritte Impfung“ wirken. Deshalb ist es umso wichtiger nun Angebote in den bestehenden Möglichkeiten auszubauen,“ so Zimmermann weiter. Bei einer Inzidenz von unter 35 – sofern von der Kommune genehmigt – darf ein Verein das Training in der Sporthalle wieder aufnehmen.

Auch Erwachsene im Sportbetrieb

Während bei einer Inzidenz über 100 Sport nur einzeln oder mit einer Person eines weiteren Haushalts möglich ist, erhöht sich bei einer Inzidenz von unter 100 die Anzahl der Personen aus einem weiteren Haushalt auf zwei Personen. Bei einem Erreichen einer Inzidenz von unter 35 besteht in Niedersachsen die Möglichkeit mit 10 Personen aus drei Haushalten Volleyball zu spielen. Für Bremen gibt es bis zur Veröffentlichung einer neuen Verordnung noch keine offizielle Regelung. Grundsätzlich hängt die Freigabe jedoch von der Allgemeinverfügung der jeweiligen Kommune ab.

Vollständiger Impfschutz befreit von Testpflicht

Vollständig geimpfte Personen sind in Niedersachsen 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis von der Testpflicht befreit. Dies gilt insbesondere für die Betreuenden bei einer Inzidenz von über 100 in der Hochinzidenzkommune. In Bremen greift diese Regelung nicht.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu den FAQs der Landesregierung Niedersachsen und Bremen:

FAQ Landesverordnung Niedersachsen - https://bit.ly/3nH74C3

FAQ Landesverordnung Bremen - https://bit.ly/3gRkfPB

veröffentlicht am Samstag, 1. Mai 2021 um 10:17; erstellt von Guddack, André
letzte Änderung: 01.05.21 20:18

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