Verbands-Spielausschuss (VSO § 2.1)
Der VSA ist für die Verwirklichung der VSO zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat das Recht, alles zu entscheiden, was den Spielbetrieb im Geltungsbereich dieser Ordnung betrifft, einschließlich dessen, was nicht in BSO oder VSO geregelt ist.
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