Der Vorstand des NWVV (§ 23 der Satzung)
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und drei Vizepräsidenten. Die Aufgabenverteilung wird durch einen Geschäftsverteilungsplan geregelt, den sich der Vorstand gibt. Er vertritt den NWVV nach innen und außen und ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Zur gerichtlichen und rechtsgeschäftlichen Vertretung des NWVV genügt das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern.
Er sorgt für die Abwicklung der laufenden Geschäfte und die Durchführung der Beschlüsse des Verbandstages sowie des Präsidiums. Er ist für die Geschäftsführung des NWVV verantwortlich und an bestehende Beschlüsse des Verbandstages, des Hauptausschusses und des Präsidiums gebunden, trifft im übrigen jedoch seine Entscheidungen selbstständig unter Berücksichtigung der in der Satzung festgelegten Aufgaben des NWVV.
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