News - Nordwestdeutscher Volleyball-Verband e.V.

Relegation 2018 / Mannschaftsrückzug

Spielbetrieb

Während sich die meisten Mannschaften aus dem Hallenspielbetrieb bereits auf das wohlverdiente Saisonende freuen, müssen andere Teams noch auf den Klassenerhalt hoffen. Entweder müssen dazu am letzten Spieltag noch die nötigen Punkte eingefahren oder es muss dann der Umweg über die Relegation genommen werden. Alle an der Relegation beteiligten Mannschaften sind gemäß Ordnungswerk zum Aufstieg verpflichtet, auch die Direktaufsteiger und Nachrücker (bis einschl. Platz 4). Es sei denn, sie haben sich bis zum 19.3. fristgerecht und kostenfrei vom Aufstieg bzw. von der Relegation abgemeldet. Eine nachträgliche Abmeldung dieser Teilnehmer nach den Relegationsspielen ist mit einem Mannschaftsrückzug aus dem Spielbetrieb gleichzusetzen und wird dementsprechend hoch bestraft.

Mannschaften, die NICHT am Direktaufstieg oder an der Relegation beteiligt sind, können sich kostenfrei bis zum 1. Mai vom Spielbetrieb abmelden (was natürlich niemand hoffen will) oder auch in einer tieferen Spielklasse einstufen lassen.

Die im Relegationsspielplan kursiv dargestellten Ausrichter der jeweiligen Qualifikations- und Relegationsspiele haben dem zuständigen Staffelleiter bitte umgehend nach dem letzten Spieltag mitzuteilen, in welcher Spielhalle die Relegation ausgetragen werden soll. Hat der Ausrichter keine ausreichende Hallenkapazität für die angesetzten Relegationsspiele zur Verfügung, dann wechselt das Ausrichtungsrecht zur zweitgenannten Mannschaften.

veröffentlicht am Donnerstag, 15. März 2018 um 16:02; erstellt von † †Buhr, Fabian
letzte Änderung: 15.03.18 16:08

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