News - Nordwestdeutscher Volleyball-Verband e.V.

Stellungnahme zur aktuellen Verordnung

Verband

Stellungnahme des Vorstandes des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbands e.V. (NWVV) zur aktuellen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.

Liebe Freunde des Volleyballsports,

am Freitag, den 22. Mai 2020 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit und Gleichstellung einen weiteren Schritt in Richtung einer „neuen Normalität“ freigegeben. In einer Erweiterung des bisherigen Paragraph 1 8 – Verhaltensregeln, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Veranstaltungen ist „die Sportausübung auf und in öffentlichen Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen [...] zulässig“, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Mit dieser neuen Verordnung ist eine vorsichtige Rückkehr zum Volleyball sowohl in der Hallen- als auch im Beach-Volleyball möglich. Für viele Vereine ermöglicht diese weitere Lockerung der bisherigen Regeln die Chance ihr Sportangebot wieder aufzunehmen. Selbstverständlich sollte dieser Schritt für die vielen bremer und niedersächsischen Vereine immer unter Einhaltung größter Hygiene- und Abstandregeln erfolgen.

Sporthallen können unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen wieder für das Training genutzt werden. Grundsätzlich gelten für die Volleyballerinnen und Volleyballer im NWVV ab Inkrafttreten der neuen Verordnung folgende Regeln:

  • Kenntnis der jeweils gültigen kommunalen Verordnungen
  • Kontaktlose Trainingseinheit zwischen den beteiligten Personen
  • Ein Abstand von mindesten 2 Metern zu jeder beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört,
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden,
  • Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume geschlossen bleiben,
  • Beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  • Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen werden,
  • Der Trainerstab und Betreuerstab bis auf ein Minimum reduziert werden.
  • Zusätzlich empfiehlt der NWVV eine Aufnahme der persönlichen Daten jedes Trainingsteilnehmers zur evtl. Nachverfolgung im Krankheitsfall.

Die Verordnung gibt keine explizite Gruppengröße vor. Daraus resultierend wird die Gruppenreglementierung mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Ein Training in der normalen Gruppengröße wäre unter Einhaltung aller genannten Reglementierung geöffnet. Ein Wettkampfbetrieb wird weiterhin nicht möglich sein. Unter diesem Umstand ist der NWVV zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage eine Rückmeldung zur Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes zu geben. Wir bitten davon abzusehen mit Fragen diesbezüglich auf die Geschäftsstelle zuzugehen.

Im Zuge der neuen Verordnung möchte der Vorstand des NWVV die gesamte Volleyballfamilie darum bitten diese neue Lockerung verantwortungsbewusst zur Kenntnis zu nehmen. In einer Phase wie jetzt sollten alle Volleyballerinnen und Volleyballer mit viel Weitsicht handeln und stets die Gesundheit der Mannschaftsmitglieder, des Betreuer- sowie Trainerstabes im Sinn haben.

Mit sportlichen Grüßen,
der Vorstand
NWVV

veröffentlicht am Montag, 25. Mai 2020 um 14:49; erstellt von Schawaller, Isabell
letzte Änderung: 25.05.20 16:43

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