Ausbildungskonzept Schiedsrichter
Für den Erwerb der Schiedsrichterlizenzen gelten folgende Voraussetzungen:
- Jugendschiedsrichterschein: Erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendschiedsrichterlehrgang,
- D-Lizenz: erfolgreiche Teilnahme an einem D-Lehrgang (Theorie und Praxis),
- C-Lizenz: Besitz der D-Lizenz, erfolgreiche Teilnahme an einem C-Lehrgang (Theorie und Praxis),
- B-Kandidatur: mindestens zweijähriger Besitz der C-Lizenz, erfolgreiche Teilnahme an einem B-Kandidaten-Lehrgang (Theorie und Praxis),
- B-Lizenz: Mindestens einjähriger Besitz der B-Kandidatur, erfolgreiche Teilnahme an einem B-Lehrgang.
- Die Zulassung zur A-Kandidatur und den höheren Lizenzen obliegt dem DVV. Die Bewerbung zur A-Kandidatur erfolgt über den Schiedsrichterausschuss.
Jugend, D- und C-Schiedsrichterausbildung in den Regionen
Für die Ausschreibung und Organisation der Lehrgänge zur Lizenzstufe Jugend, D und C sind die Regionen zuständig. Die Verantwortung liegt i.d.R. beim Regionsschiedsrichterwart. Die Vorgaben für die Struktur und die Inhalte gibt der Schiedsrichterausschuss vor und die Schiedsrichterprüfer der Regionen setzen diese um.
BK-Schiedsrichterausbildung
Die BK-Lizenz ist im Verband eine eigenständige Lizenzstufe. Theorie und Praxis müssen hierfür absolviert werden. Wer BK-Schiedsrichter werden will, kann zur Vorbereitung einen Lehrgang (wochentags am Abend ca. 3 Std.) besuchen und muss am Prüfungslehrgang-Theorie und Prüfungslehrgang-Praxis teilnehmen.
Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von zwei Kalenderjahren erfolgreich abgeschlossen werden. BK-Lizenzinhaber dürfen an B-Fortbildungen teilnehmen, um die Lizenz aktiv zu halten. Erst wenn die BK-Lizenz für die Spielklasse nicht mehr ausreicht, muss die B-Ausbildung besucht werden.
B-Schiedsrichterausbildung
Die B-Schiedsrichterprüfung wird als Tagesveranstaltung durchgeführt. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung als 1. und 2. Schiedsrichter mit einer entsprechenden theoretischen Vor- und Nachbereitung am Turniertag. Ein Prüfer nimmt pro Lehrgang vier Schiedsrichter die praktische Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung darf der Teilnehmer das B-Schiedsrichterabzeichen des DVV tragen.