NWVV-Verbandstag
Gemäß §12 der Satzung setzt sich der Verbandstag des NWVV zusammen aus 100 Delegierten der Mitglieder, die nach §13 der Satzung benannt werden, den Mitgliedern des Präsidiums, dem Ehrenpräsidenten, den Ehrenmitglieder, dem Spruchkammervorsitzenden sowie den Ressortleitern der Fachressorts nach §24.3 der Satzung. Anträge müssen gemäß §15 der Satzung acht Wochen vor dem Verbandstag beim Vorstand eingegangen sein.
Der Jugend-Verbandstag ist oberstes Beschlussorgan der Volleyball-Jugend im Verband und tritt alle zwei Jahre jeweils vor dem Verbandstag des NWVV zusammen.
Die Regionen benennen ihre Delegierten bis spätestens fünf Wochen vor dem Verbandstag, so dass die Einladung fristgerecht vier Wochen vor dem Verbandstag erfolgen kann.
SAFE THE DATE 2025 - TERMIN 24.05.2025
Anträge zum diesjährigen Verbandstag:
- Änderung Satzung (Aufnahme Leitlinien/Leitbild/Safe Sport Code, Festlegung Amtsperiode Ressortleiter, Stimmrecht Geschäftsführer, redaktionelle Änderungen)
- Änderung Rahmensatzung (Region Braunschweig)
- Änderung Abgabenordnung (Aussetzung variabler Teil Erhöhung Abgaben durch Vorstand, Darstellung Beitragssätze auf Homepage)
- zu Antrag 1 - 1_Antrag_Safe Sport Code
- zu Antrag 1 - 2_Safe Sport Code (SSC)
- zu Antrag 1 - 3_Safe Sport Code (SSC) - Verhaltensregeln
- zu Antrag 1 - 4_Safe Sport Code (SSC) - Ehrenkodex
- zu Antrag 1 - 5_Leitlinie für gute Verbandsarbeit im NWVV
Protokoll zum Verbandstag 2025: