Spielhallen
Gemäß Verbands-Spielordnung sind alle Pflichtspiele von der Regionalliga bis einschließlich Bezirksklasse in Spielhallen und auf Spielfeldern durchzuführen, die für diese Spielklasse zugelassen (genehmigt) worden sind.
Durchführungsbestimmungen Spielhallen
Anträge auf Hallengenehmigung
1. Hallengenehmigungen sind über die Geschäftsstelle (hallen@nwvv.de) formlos aber schriftlich mit der entsprechenden Vorlage für eine 1-Feld- bzw. 3-Feldhalle (keine Bauzeichnungen!) zu beantragen. In den Vorlagen sind alle Spielfelder der zu beantragenden Halle zu erfassen. Folgende Angaben sind dem Antrag beizufügen:
- Name und Anschrift der Halle
- Halleninmaße (Länge, Breite, Höhe)
- Freiräume und Freizonen des Zentralfeldes und der Querfelder
- genaue Beschreibung von Art und Platzierung jeglicher Einbauten (Ringe, Basketballkörbe, Gestänge etc.)
- Angabe von Besonderheiten wie Spitzdach, Schrägdach etc.
- Angaben zur Tribüne
2. Die Anträge werden von der Geschäftsstelle unter Berücksichtigung der Kriterien für Hallengenehmigungen bearbeitet und in SAMS veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung gelten die Anträge als genehmigt. Die Genehmigungen gelten bis auf Widerruf.
3. Hallenanträge sind bis zum 30.6. für die Folgesaison einzureichen. Die Bearbeitung der Anträge sollte bis zum Saisonbeginn abgeschlossen sein.
4. Wird eine kurzfristige Hallengenehmigung benötigt, so ist umgehend der zuständige Staffelleiter und die Geschäftsstelle zu informieren.
5. Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigungen sind nicht vorgesehen.
7. Ist eine Hallengenehmigung auf Grund falscher bzw. "geschönter" Angaben, die vom Antragsteller zu vertreten sind, erteilt worden, kann sie rückwirkend für ungültig erklärt werden. Die daraus resultierenden Maßnahmen und Konsequenzen gehen zu Lasten des jeweiligen Vereins bzw. Antragstellers.